Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mündlich und schriftliche Vertragsverhältnisse, die die Leistung der My House GmbH betreffen sowie die damit in Zusammenhang stehenden Nebenleistungen, soweit sich aus einem individuell abgeschlossenen Vertrag nichts anderes ergibt.

§ 1. Vertragsabschluss

Die Angebote der My House GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

§ 2. Lieferungen

Liefer- oder Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der My House GmbH die Lieferungen nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat die My House GmbH auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen die My House GmbH , die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus Ansprüche für den Kunden entstehen. Falls die Verschiebung eine Veranstaltung zeitlich überschreiten würde, muss der Kunde selbst, nach Absprache mit der My House GmbH , Ersatz für die Auftragserteilung in vollem Umfang besorgen.

§ 3. Gegenstände der Vermietung, Mietzeit, Rückgabe

Die Mietgegenstände sind in der Auftragsbestätigung angegebene Möbel, Geschirr, Gläser und sonstige Zubehörteile. Die vermieteten Gegenstände werden dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck zur spartenrelevanten und fachgerechten Verwendung und für die Dauer der vereinbarten Zeit zur Verfügung gestellt.

Die von der My House GmbH gelieferten Speisen werden auf und in Leihgeschirr und Leihgeräten angerichtet. Sämtliche ausgeliehenen Gegenstände sind zurückzugeben. Fehlmengen, Bruch und angeschlagenes Geschirr gehen zu Lasten des Vertragspartners und werden mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

§ 4. Hausrecht

Das Hausrecht bleibt immer bei der My House GmbH in allen seinen gepachteten oder gemieteten Räumlichkeiten bzw. bei Veranstaltungen mit gesonderten Vertragsklauseln!

§ 5. Reservierungen und Stornierung

1. Bei Reservierungen in den Räumlichkeiten der My House GmbH ist eine genaue erwartete Personenanzahl anzugeben. Die mitgeteilte Personenzahl ist immer verbindlich. Eventuelle Änderungen sind bis spätestens vier Wochen vor Veranstaltung möglich, dürfen aber nicht um mehr als 10% der ursprünglich gemeldeten Personenzahl reduziert werden, sonst tritt unsere allgemeine Stornierungsregelung in Kraft. Diese sieht vor, dass bei einer kompletten Stornierung des Auftrages bis vier Wochen vor Veranstaltung 40%, bis drei Wochen vor Veranstaltung 60% und bis zwei Wochen vor Veranstaltung 80% des vereinbarten Gesamtpreises berechnet werden.
In jedem Fall einer Stornierung nach Rücksendung und Unterzeichnung des Angebotes an die My House GmbH, wird eine Anzahlung in Höhe der vereinbarten Miete fällig. Diese ist als Aufwandsentschädigung nicht rückzahlbar!

2. Sollte die im Vertrag vereinbarte Personenanzahl im Vorfeld wenn auch Fristgerecht durch den Kunden um mehr als 10% unterschritten werden, ist die My House GmbH berechtigt die gesamte Kalkulation der Veranstaltung am Mietpreis angemessen zu erhöhen.

3. Kann die vertragsgegenständliche Veranstaltung oder Reservierung aufgrund höherer Gewalt, also eines nicht mit einem der Vertragsparteien stehenden Ereignisses (z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streik, behördliche Maßnahmen, Todesfall, schwere Krankheit mit Attest, etc.) nicht stattfinden, so trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten und etwaigen Auslagen selbst. Schadensersatzansprüche sind gegenseitig ausgeschlossen.

4. Bei Veranstaltungen außerhalb der von der My House GmbH gepachteten Räumlichkeiten gelten die gesondert vereinbarten Verträge!

§ 5.1 Reservierungen und Stornierung des Caterings

1. Bei Verminderung der Personenanzahl zum Essen bis 3 Personen sind 48 Stunden vorher ausreichend! Änderungen in der Personenanzahl sind spätestens 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Bei späteren Änderungen ist die My House GmbH berechtigt, einen angemessenen Teilbetrag als Schadensersatz zu verlangen.

2. Bei Stornierung von Reservierungen von mehr als 15 Personen ist ein Zeitraum bis zu 1 Woche vor vereinbartem Datum einzuhalten. Bei Stornierungen von Reservierungen unter 15 Personen bis 5 Tage vor vereinbartem Datum. Bei einer kompletten stornierung des Caterings gelten die allgemeinen Stornierungsfristen der My House GmbH unter §5.

Bei Nichteinhaltung der Fristen, wird ein angemessener Betrag, gerechnet an gemeldeter Personenzahl und Speisewünschen, dem Vertragspartner von der My House GmbH in Rechnung gestellt.

§ 6. Werbung

Werbung in den Räumlichkeiten der My House GmbH ist vorher durch die My House GmbH zu genehmigen.

§ 7. Schadensersatzanspruch

Bei Beschädigung, Entwendung, Beschmutzung, etc. von Sachgegenständen oder Räumlichkeiten der My House GmbH besteht Schadensersatzanspruch gegen den Vertragspartner der jeweiligen Veranstaltung oder Reservierung. Bei Zahlungsverzug ist der Veranstalter berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu fordern, sofern nicht der Veranstalter die Belastung mit einem höheren oder der Kunde die Belastung mit einem niedrigeren Zinssatz nachweist. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

§ 8. Eintritt / Ticketvorverkäufe

Die Security am Eingang der Veranstaltung ist berechtigt den Eintritt für Ticketinhaber aus Vorverkäufen zu verwehren wenn ein dafür wichtiger Grund vorliegt. Gründe können z.B. sein: Hausverbot, Angetrunkenheit, Nichteinhaltung des Dresscode oder wenn die Sicherheit von anderen Gästen gefährdet ist. Die Security Firma allgemein immer berechtigt im Sinne des Hausrechts Gäste nach eigenem Ermessen von der Veranstaltung auszuschließen wenn dafür Sicherheitsrelevante Gründe vorliegen.

§ 9. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand der My House GmbH ist Dresden.